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23 Mai 2024 Abschaffung der Schichtarbeit: Altersdiskriminierung?

Ist die Abschaffung der Schichtarbeit für über 60-Jährige eine Altersdiskriminierung? Lesen Sie die Antwort auf diese Frage hier:

Was waren die Fakten?

Der Arbeitgeber, die Mitsubishi Turbocharger and Engine Europe B.V. (MTEE), ist in der Automobilbranche tätig. Eine Reihe von Beschäftigten in der Produktion arbeitet in drei Schichten, was zu einer Schichtzulage von 21 % zusätzlich zum festen Bruttomonatslohn führt. In ihren Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass MTEE die Möglichkeit hat, die Dienstpläne zu ändern. Der Tarifvertrag enthält auch eine Reihe von Bestimmungen zur Schichtarbeit.

Im September 2022 legte MTEE dem Betriebsrat einen Antrag auf Zustimmung vor, der auch die Änderung der Schichten für ältere Arbeitnehmer betraf. Der Betriebsrat und die FNV haben diesem Antrag zugestimmt. Als Nächstes unternahm MTEE Schritte zur "altersgerechten Personalpolitik". Außerdem wird es einen Plan zur Kostensenkung geben, bei dem die Anzahl der Produktionslinien, an denen im Schichtbetrieb gearbeitet wird, reduziert wird. Damit sollen Schichtzulagen eingespart werden. Schließlich beschließt MTEE, dass eine Reihe von Mitarbeitern (alle über 60) ab dem 1. Januar 2023 in Tagschicht arbeiten müssen. Mit dem Ende der tarifvertraglichen Auslaufregelung entfällt auch ihre Schichtzulage.

Drei Beschäftigte ließen dies nicht auf sich sitzen und leiteten ein Eilverfahren vor dem Bezirksgericht ein. Sie verlangten, wieder Schichten arbeiten zu dürfen, und verlangten die rückwirkende Zahlung der verlorenen Schichtzulage. Das Bezirksgericht stimmte dem nicht zu. Zwei der drei Mitarbeiter gehen daraufhin in Berufung.

Wie lautet das Urteil des Berufungsgerichts?

Nach Ansicht des Gerichts ist die Möglichkeit, Schichtarbeit zu leisten, keine arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsbedingung. Die Schichtzulage wird nur bei Schichtarbeit fällig, und MTEE kann den Zeitplan nach Rücksprache anpassen. Es handelt sich auch nicht um ein erworbenes Recht oder eine Bedingung des Arbeitsverhältnisses.

Selbst wenn dies der Fall wäre, enthält der Arbeitsvertrag eine weit gefasste Klausel über einseitige Änderungen. Nach Ansicht des Gerichts hat MTEE ein zwingendes Interesse an der Änderung von Arbeitsverträgen, weil es die Kosten senken muss. Darüber hinaus stellt die Entscheidung, den über 60-Jährigen nicht zu erlauben, weiterhin in drei Schichten zu arbeiten, keine Diskriminierung aus Altersgründen dar. Die Verringerung der Schichtarbeit für Ältere und damit die Entlastung älterer Arbeitnehmer ist ein legitimes Ziel, das auch im geltenden Tarifvertrag verankert ist. Die Maßnahme fügt sich in die altersbewusste Personalpolitik ein. Die Tatsache, dass die Maßnahme auch aus finanziellen Gründen erfolgt, macht sie nicht unzulässig. Die Klagen der Arbeitnehmer werden daher abgewiesen.

Dieses Urteil können Sie hier nachlesen.

Schlussfolgerung

In dem Moment, in dem sich etwas zum Nachteil der Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitszeit und/oder das Gehalt ändert, ist Vorsicht geboten: Handelt es sich um die Änderung einer Beschäftigungsbedingung oder nicht? Welche Regeln gelten dann? Der Text des Arbeitsvertrags, der Tarifvertrag und das Gesetz spielen eine wichtige Rolle, und kein Fall ist wie der andere. Informieren Sie sich daher als Arbeitgeber rechtzeitig! Das Arbeitsrechtsteam von SPEE Rechtsanwälte & Mediation ist für Sie da.

SPEE advocaten & mediation Maastricht